Solarstrom verkaufen statt verschenken
Die Schweizer Energielandschaft hat sich weiterentwickelt. Mit ZEV, virtuellem ZEV (vZEV) und der ab 2026 verfügbaren Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) verkaufen Sie überschüssigen Solarstrom an Mieter*innen, Nachbar*innen oder die lokale Gemeinschaft. Klassische Einspeisevergütungen liegen bei 6–12 Rappen pro Kilowattstunde, durch Direktvermarktung erzielen Sie bis zu 22 Rappen pro Kilowattstunde.
Sunconnect begleitet Sie von der rechtlichen Abklärung über die Tarifgestaltung bis zur technischen Umsetzung. Wir entwickeln ein passendes Vermarktungsmodell, koordinieren mit dem Netzbetreiber und übernehmen alle administrativen Aufgaben. So arbeitet Ihre Solaranlage rentabel und Ihre Mieter*innen oder Nachbar*innen werden günstig mit lokalem Solarstrom versorgt.
Welche Vermarktungsmodelle gibt es?
Mehrwert für Mehrfamilienhäuser: Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
Solarstrom über Grundstücksgrenzen teilen: Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV)
Solarstrom im ganzen Quartier oder in der Gemeinde verkaufen: Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)
Rechtliche Abklärung und Konzeptentwicklung
Wir prüfen die rechtlichen Voraussetzungen für Ihr Vermarktungsmodell. Welches Modell passt am besten, klassischer ZEV, vZEV oder perspektivisch LEG? Sind die baulichen und netzinfrastrukturellen Voraussetzungen gegeben? Welche Zustimmungen von Netzbetreiber und Behörden sind erforderlich? Wir schauen uns Ihre Liegenschaft und das Lastprofil der potenziellen Abnehmer*innen genau an und entwickeln ein passendes Konzept. Sie erhalten eine transparente Wirtschaftlichkeitsrechnung, inklusive Mehrerlösen, Verwaltungskosten und Amortisationszeit.
Tarifgestaltung, Vertragswerk und Anmeldung
Die Tarifgestaltung ist entscheidend für die Akzeptanz und Wirtschaftlichkeit Ihres Modells. Wir kalkulieren faire Tarife, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und gleichzeitig attraktive Margen ermöglichen. Das Vertragswerk umfasst ZEV-Reglement, Teilnahmevereinbarungen, Stromlieferverträge und bei Bedarf Anpassungen der Mietverträge. Wir koordinieren die Anmeldung beim Verteilnetzbetreiber, klären das Messkonzept und organisieren die notwendigen Zähler. Bei vZEV- und LEG-Modellen sind Smart Meter Voraussetzung, die Umstellung koordinieren wir direkt mit Ihrem Netzbetreiber. Alle regulatorischen Meldungen an Pronovo und Behörden übernehmen wir vollständig, damit Ihre Stromvermarktung reibungslos startet.
Technische Betreuung
Ihre Anlage läuft, und wir sorgen dafür, dass das so bleibt. Wir beobachten den Energiemarkt, passen Ihre Vermarktungsstrategie bei Bedarf an und stellen sicher, dass Ihr Modell den jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen entspricht. Ändern sich Vorschriften oder Förderbedingungen, handeln wir frühzeitig. Bei technischen Fragen oder Anliegen Ihrer Mieter*innen oder ZEV-Teilnehmenden sind wir direkt ansprechbar. So bleibt Ihr Energiemodell langfristig wirtschaftlich und rechtlich auf sicherem Boden.
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Häufig gestellte Fragen
Wir bieten alles aus einer Hand: Planung der Solaranlage, Einrichtung des ZEV, Vertragswerk, Anmeldung beim Netzbetreiber, laufende Abrechnung und technisches Monitoring. Sie haben eine einzige Ansprechpartnerin für alle Fragen. Unsere transparenten Wirtschaftlichkeitsrechnungen zeigen Ihnen realistisch, welche Mehrerlöse möglich sind. Mit kontinuierlichem Monitoring und proaktiver Betreuung stellen wir sicher, dass Ihr ZEV dauerhaft optimal läuft.
Positiv. Liegenschaften mit günstigem, nachhaltigem Strom sind attraktiver für Mieter*innen und erzielen oft höhere Mieten oder schnellere Vermietungen. Käufer*innen bewerten die zusätzliche Einnahmequelle und die Zukunftssicherheit positiv. Studien zeigen, dass energieeffiziente Immobilien mit Solaranlagen bis zu 10 % höhere Verkaufspreise erzielen. Ein ZEV unterstreicht Ihr Engagement für Nachhaltigkeit und moderne Energieversorgung.
Ja, wenn Sie eine Wohnung im Gebäude selbst nutzen oder Gewerbeflächen betreiben. Sie werden dann gleichzeitig Betreiber*in und Teilnehmer*in des ZEV. Die Abrechnung erfolgt wie bei allen anderen Verbraucher*innen transparent und individuell. Viele Eigentümer*innen schätzen diese Doppelrolle, weil sie direkt von günstigerem Solarstrom profitieren und gleichzeitig die Rendite der Anlage steigern.
Der Netzbetreiber muss den ZEV genehmigen, das Messkonzept prüfen und die Netznutzungsgebühren festlegen. Er liefert weiterhin den Reststrom, den die Solaranlage nicht deckt, und übernimmt eventuell die Abrechnung (gegen Gebühr). Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Netzbetreiber, reichen alle notwendigen Unterlagen ein und klären offene Fragen. Sie haben einen einzigen Ansprechpartner für den gesamten Prozess.
Von der Konzeption bis zur Inbetriebnahme vergehen typischerweise 8 bis 12 Wochen. Wir erstellen das Messkonzept und die Verträge (2 bis 3 Wochen), melden den ZEV beim Netzbetreiber an (4 bis 6 Wochen Bearbeitungszeit) und richten das Abrechnungssystem ein (1 bis 2 Wochen). Bei grösseren Anlagen oder komplexen Eigentümerstrukturen kann es länger dauern. Wir liefern einen detaillierten Zeitplan und koordinieren alle Schritte.
Der ZEV läuft weiter. Neue Mieter*innen treten automatisch bei, wenn das im Mietvertrag festgehalten ist. Bei freiwilliger Teilnahme informieren Sie neue Mieter*innen über die Vorteile und holen ihre Zustimmung ein. Die Abrechnung läuft individuell pro Zähler, Ein- und Auszüge werden wie bei anderen Nebenkosten abgerechnet. Wir liefern Musterformulare für Mietverträge und Informationsblätter für neue Mieter*innen.
Ja, bestehende Solaranlagen können nachträglich in einen ZEV umgewandelt werden. Voraussetzung ist ein geeignetes Messkonzept und die Zustimmung der Teilnehmer*innen. Bei Bestandsmieter*innen ist die Teilnahme freiwillig, bei Neuvermietungen kann sie verpflichtend sein. Wir prüfen die technischen und rechtlichen Voraussetzungen, erstellen einen Umsetzungsplan und begleiten die Umstellung. Viele Eigentümer*innen holen so nachträglich mehr aus ihrer bestehenden Anlage heraus.
Die Preise setzen sich zusammen aus Produktionskosten (Amortisation der Solaranlage), Netznutzungsgebühren, Abgaben und Verwaltungskosten. Gesetzlich muss der Tarif günstiger sein als der lokale Netztarif. Typischerweise liegt der ZEV-Tarif 10 bis 20 % unter dem Netzstrom, während Sie als Betreiber*in 15 bis 22 Rappen pro kWh erlösen – deutlich mehr als die 6 bis 12 Rappen bei Netzeinspeisung. Wir kalkulieren transparente, faire Tarife, die allen Parteien Vorteile bringen.
Sie benötigen ein ZEV-Reglement, Teilnahmevereinbarungen mit allen Verbraucher*innen und eventuell Anpassungen der Mietverträge. Die Tarife müssen gesetzeskonform kalkuliert sein – günstiger als der Netzstrom vor dem Zusammenschluss. Der ZEV muss beim Netzbetreiber angemeldet und von diesem genehmigt werden. Wir erstellen alle Dokumente, prüfen die rechtliche Konformität und übernehmen die Kommunikation mit dem Netzbetreiber. Du erhältst ein schlüsselfertiges Vertragspaket.
Jede*r Teilnehmer*in erhält einen eigenen Stromzähler, der den individuellen Verbrauch misst. Die Solarstromproduktion wird automatisch auf alle Verbraucher*innen verteilt, welche Teil des ZEV sind, der restliche Bedarf wird aus dem Netz gedeckt. Monatlich oder quartalsweise erhalten die Teilnehmer*innen eine Abrechnung: verbrauchte kWh aus Solarstrom, Netzbezug, Gesamtkosten und Vergleich zum vorherigen Netztarif.
Die Einrichtungskosten umfassen Messkonzept, Verträge, Anmeldung beim Netzbetreiber und technische Umsetzung – typischerweise CHF 3’000 bis CHF 8’000 je nach Komplexität. Laufende Kosten für Abrechnung, Verwaltung und Monitoring liegen bei CHF 50 bis CHF 150 pro Teilnehmer*in und Jahr. Diese Kosten werden über einen Aufschlag im Strompreis oder als separate Gebühr abgerechnet. Die Mehrerlöse durch höhere Vermarktungspreise übersteigen diese Kosten deutlich.
Für bestehende Mietverhältnisse ist die Teilnahme freiwillig. Neue Mieter*innen können verpflichtet werden, wenn das im Mietvertrag festgehalten ist. Wichtig: Der ZEV-Tarif muss gesetzlich günstiger sein als der Netztarif, den die Mieter*innen vor dem Zusammenschluss bezahlt haben. Typischerweise sparen Mieter*innen 10 bis 20 % auf ihren Stromkosten. Wir erstellen transparente Vertragsvorlagen und kommunizieren die Vorteile klar.
Ja, bereits ab drei bis vier Mietparteien kann ein ZEV wirtschaftlich sein. Entscheidend sind die Anlagengrösse, der Eigenverbrauchsanteil und die lokalen Strompreise. Wir berechnen die Rentabilität transparent: Investitionskosten, laufende Verwaltungsgebühren, Mehrerlöse gegenüber Netzeinspeisung und die Amortisationszeit. Ein typisches 6-Parteien-Haus mit 30 kWp Solaranlage kann jährlich CHF 2’000 bis CHF 4’000 Mehrertrag erzielen.
Der klassische ZEV gilt für eine Liegenschaft mit einem Netzanschluss. Der virtuelle ZEV (vZEV) erlaubt seit 2025 die Einbindung benachbarter Gebäude, deren Anschlüsse im gleichen Verteilkasten liegen, das ist ideal für mehrere Liegenschaften auf einem Grundstück. Die Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ermöglicht die Vermarktung über das öffentliche Netz innerhalb eines Quartiers oder einer Gemeinde. Wir zeigen Ihnen detailliert auf, welches Modell für dein Projekt optimal ist.
Ein ZEV ist ein Modell, bei dem mehrere Verbraucher*innen den Solarstrom einer gemeinsamen Photovoltaikanlage nutzen. Statt den erzeugten Strom komplett ins Netz einzuspeisen, verteilen Sie ihn direkt an Mieter*innen oder Pächter*innen. Das bringt höhere Erlöse: Statt 6 bis 8 Rappen pro kWh bei der Netzeinspeisung erreichen Sie 15 bis 22 Rappen pro kWh durch Direktvermarktung. Ihre Mieter*innen zahlen weniger als den Netztarif, und Sie steigern Ihre Rendite.